Präsentiert von:
Redaktion Motowert
Autor: Andreas Malkow
Viele Autofahrer träumen davon, den Stadtverkehr auf einem wendigen Roller zu umfahren oder einfach das Freiheitsgefühl auf zwei Rädern zu genießen. Doch welche Roller dürfen tatsächlich mit einem Autoführerschein gefahren werden? Die rechtlichen Bestimmungen sind komplex und hängen von der Art des Rollers sowie dem Führerschein ab. In diesem Artikel klären wir, welche Modelle für dich infrage kommen und worauf du bei Geschwindigkeit und Alter achten musst.
Um die Regelungen richtig zu verstehen, sollte man zuerst wissen, welche Führerscheinklassen in Deutschland existieren und welche Roller damit gefahren werden dürfen. Grundsätzlich gibt es verschiedene Kategorien, die relevant sind:
Mit einem Autoführerschein der Klasse B darf man, ohne zusätzliche Erweiterungen, Mopeds und Roller bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h fahren. Diese Regelung betrifft hauptsächlich Roller mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm. Solche Roller sind oft in der Stadt zu finden und ideal für kurze Strecken im städtischen Verkehr. Auch dreirädrige Roller, wie sie etwa von Herstellern wie Piaggio angeboten werden, fallen unter diese Regelung, solange sie eine bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten und ein zulässiges Gesamtgewicht von 425 kg nicht überschreiten.
Besonders interessant für Autofahrer ist die Option des B196: Diese Zusatzqualifikation erlaubt es, Roller mit bis zu 125 ccm und einer Leistung von maximal 11 kW zu fahren. Damit sind deutlich höhere Geschwindigkeiten möglich – oft über 100 km/h, was Autobahnfahrten erlaubt. Für viele, die keinen vollen Motorradführerschein machen möchten, ist dies eine attraktive Option, um auch größere Roller und Motorräder zu fahren, ohne eine umfangreiche Ausbildung durchlaufen zu müssen.
Die maximale Geschwindigkeit hängt vom jeweiligen Führerschein und dem Roller ab. Mit einem normalen Autoführerschein (Klasse B) dürfen Fahrzeuge der Klasse AM gefahren werden, also Roller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Diese Begrenzung gilt für alle Zweiräder und auch für einige dreirädrige Fahrzeuge.
Mit der Erweiterung B196 hingegen dürfen Roller bis zu 125 ccm und 11 kW gefahren werden, die keine spezifische Tempobeschränkung haben. Das bedeutet, dass diese Roller auch Geschwindigkeiten jenseits der 100 km/h erreichen können, was sie für längere Strecken und sogar Autobahnfahrten tauglich macht.
Die rechtliche Situation für Minderjährige ist im Bezug auf das Rollerfahren etwas komplizierter. Grundsätzlich dürfen Jugendliche ab 15 Jahren den AM-Führerschein erwerben und somit kleine Roller bis 45 km/h fahren. Wer den Autoführerschein mit 17 im Rahmen des „Begleiteten Fahrens“ erwirbt, hat auch die Berechtigung, entsprechende Roller der Klasse AM zu fahren, und dies ohne Begleitung. Das heißt, während man mit dem Auto in Begleitung eines Erwachsenen fahren muss, kann man den Roller eigenständig nutzen.
Für das Fahren eines 125er Rollers im Rahmen des B196 oder des A1-Führerscheins liegt das Mindestalter jedoch bei 18 Jahren. Eine Minderjährige Person kann also mit 17 Jahren keinen 125er fahren, da hierfür die volle Volljährigkeit vorausgesetzt wird.
Die Wahl des Rollers beeinflusst ebenfalls, welcher Führerschein benötigt wird. Traditionelle Zweirad-Roller lassen sich relativ einfach kategorisieren: Ein Roller mit 50 ccm Hubraum und einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h fällt in die Kategorie der AM-Fahrerlaubnis und darf somit von jedem mit Autoführerschein gefahren werden.
Dreirad-Roller wie der Piaggio MP3 bieten eine interessante Alternative. Dreirädrige Roller haben den Vorteil, dass sie je nach Modell auch mit dem B-Führerschein gefahren werden können, ohne die Erweiterung B196. Dies gilt jedoch nur, wenn der Roller eine Spurweite von mindestens 460 mm und ein ABS-System hat. Diese Dreiräder gelten rechtlich nicht mehr als Motorrad, sondern als „mehrspurige Kraftfahrzeuge“, was sie für Autofahrer attraktiver macht, die keine Motorradprüfung ablegen möchten.
Auch Roller mit Dach, wie etwa der BMW C1, fallen in eine spezielle Kategorie. Der C1 war seinerzeit der erste Roller mit Dach und Anschnallgurten, was dazu führte, dass er in vielen Ländern, auch in Deutschland, mit dem Autoführerschein gefahren werden konnte. Der Clou hierbei ist, dass man sich mit dem C1 nicht nur vor Wind und Wetter, sondern auch vor einem Helmzwang schützen konnte. Solche Modelle sind jedoch selten und werden mittlerweile nicht mehr hergestellt.
Zusammengefasst bietet der Autoführerschein viele Optionen, je nach den individuellen Bedürfnissen des Fahrers. Wer lediglich einen Roller für kurze Strecken und den Stadtverkehr sucht, ist mit einem Roller der Klasse AM bestens bedient. Diese Fahrzeuge sind sparsam, einfach zu fahren und dürfen von jedem Autofahrer ohne zusätzliche Prüfungen gefahren werden.
Wer jedoch mehr Leistung sucht und auch längere Strecken fahren möchte, sollte über die B196-Erweiterung nachdenken. Dies ermöglicht den Einstieg in die Welt der 125er Roller und Motorräder, ohne die hohen Kosten und den Aufwand einer vollen Motorradführerscheinausbildung. Dies ist vor allem für Erwachsene, die bereits lange einen Autoführerschein besitzen, eine interessante Option, um sich mobil und flexibel zu halten.
Die Wahl zwischen Zweirad-, Dreirad- oder Roller-Modellen mit Dach bietet Autofahrern zudem eine große Flexibilität. Dreiräder sind oft komfortabler und sicherer im Handling, während Zweiräder agiler sind. Modelle mit Dach bieten zusätzlichen Komfort, aber sind in der heutigen Zeit selten geworden.
Letztendlich hängt die Wahl des richtigen Rollers und der passenden Fahrerlaubnis stark von den eigenen Bedürfnissen und Vorlieben ab. Es lohnt sich also, sich genau über die verschiedenen Optionen zu informieren, um das passende Gefährt zu finden.
Motorrad direkt online verkaufen
Verkaufen Sie Ihr Motorrad jetzt schnell und unkompliziert online. Geben Sie einfach die Daten Ihres Bikes ein, erhalten Sie ein faires Angebot und verkaufen Sie es direkt – ohne Aufwand, ohne Wartezeit.