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Redaktion Motowert
Autor: Andreas Malkow
Ein angemeldetes Motorrad wird oft verkauft, ohne vorher abgemeldet zu werden – etwa um Probefahrten zu ermöglichen oder dem Käufer die direkte Überführung zu erleichtern.
Der Verkauf eines gebrauchten Motorrads wirft viele Fragen auf, besonders wenn das Bike noch angemeldet, also mit aktuellem Kennzeichen und Versicherungsschutz, den Besitzer wechseln soll.
In diesem Ratgeber beleuchten wir ausführlich, warum Verkäufer oft auf die Abmeldung vor dem Verkauf verzichten und welche Vorteile und Risiken damit verbunden sind. Anhand verschiedener Szenarien – vom Privatverkauf mit Probefahrt bis zum Verkauf über spezialisierte Plattformen – zeigen wir auf, welches Vorgehen in welcher Situation sinnvoll ist.
Außerdem klären wir den rechtlichen Rahmen: Wer ist für die Abmeldung zuständig, und was passiert, wenn der Käufer das Motorrad nicht ummeldet? Abschließend erhalten Sie praktische Hinweise, wie Sie ein Motorrad abmelden (sowohl vor Ort als auch online) und wie Dienstleister wie Motowert.de Ihnen helfen können, Ihr Bike angemeldet, aber sicher zu verkaufen.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Motorrad noch im zugelassenen Zustand verkauft wird. Die wichtigsten Gründe dafür sind Bequemlichkeit und Verkaufsvorteile. Zum einen spart sich der Verkäufer den zusätzlichen Gang zur Behörde und die Gebühren für die Abmeldung im Voraus. Zum anderen bleibt das Fahrzeug fahrbereit, was insbesondere für Probefahrten vor dem Kauf entscheidend ist. Viele Käufer bestehen auf einer Probefahrt, um die Maschine auf Herz und Nieren zu testen. Ist das Motorrad bereits stillgelegt, sind Probefahrten ohne weiteres Kennzeichen nicht möglich – das schreckt potenzielle Käufer ab und kann den Verkaufspreis drücken, denn kaum jemand möchte „die Katze im Sack“ kaufen.
Ein weiterer Grund: Zeitmangel oder sofortige Übergabe. Manchmal erfolgt der Verkauf kurzfristig, und der Verkäufer hatte keine Gelegenheit, das Motorrad vorab stillzulegen. Oder der Käufer drängt darauf, das Motorrad direkt mitzunehmen und selbst zur Umschreibung zu fahren. In solchen Fällen wird das Bike oft noch mit Kennzeichen übergeben, damit der Käufer es direkt überführen kann.
Je nach Art des Verkaufs – ob Privatverkauf mit Probefahrt, Verkauf ohne Probefahrt, Verkauf an einen Händler oder über eine spezialisierte Plattform – ist ein anderes Vorgehen ratsam. Wir betrachten realitätsnahe Szenarien und geben Hinweise, wann es sinnvoll ist, das Motorrad angemeldet zu lassen und worauf jeweils zu achten ist.
Beim privaten Verkauf an eine andere Privatperson ist eine Probefahrt meist erwartet. In diesem Szenario bleibt das Motorrad in der Regel angemeldet, damit der Interessent problemlos eine Runde drehen kann. Das bietet beiden Seiten Vorteile: Der Käufer gewinnt Vertrauen in das Fahrzeug, und der Verkäufer steigert die Verkaufschancen. Allerdings birgt es auch Risiken, da der Versicherungsvertrag und die Zulassung zunächst auf den Verkäufer laufen.
Worauf achten?
Beispiel: Herr Müller möchte seine Sportmaschine an einen privaten Käufer verkaufen. Dieser besteht auf einer Probefahrt. Herr Müller lässt ihn nur nach Hinterlegung des Kaufpreises als Pfand fahren und notiert Startzeit und Personalien. Der Käufer baut keinen Unfall und ist begeistert – man einigt sich auf einen Verkauf. Beide unterzeichnen direkt den vorbereiteten ADAC-Muster-Kaufvertrag mit Uhrzeit der Übergabe. Darin verpflichtet sich der Käufer zudem, das Motorrad bis spätestens 3 Werktage nach Kauf umzumelden. Herr Müller informiert noch am selben Tag seine Versicherung und die Zulassungsstelle über den Verkauf. So ist er abgesichert, falls der Käufer die Frist verstreichen lässt.
Manche Verkäufe finden ohne Probefahrt statt – zum Beispiel, wenn der Käufer weit entfernt wohnt und das Motorrad ungesehen kauft (etwa aufgrund guter Wartungsnachweise, Fotos oder eines bekannten Vorbesitzers), oder wenn es sich um ein defektes Fahrzeug handelt, das ohnehin nicht fahrbereit ist. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob das Motorrad überhaupt angemeldet übergeben werden muss. Oft ist es in solchen Szenarien sinnvoller, das Motorrad vorher abzumelden, da der Vorteil der Probefahrt hier wegfällt.
Wenn keine Probefahrt nötig ist und kein unmittelbarer Überführungsbedarf besteht, kann der Verkäufer das Bike problemlos im Voraus abmelden und dem Käufer dann übergeben. Der Käufer kann das Motorrad auf einem Anhänger abholen oder selbst für ein Überführungskennzeichen sorgen, falls er es fahrend überführen will. Der Vorteil: Der Verkäufer eliminiert sein Risiko, weil das Fahrzeug nicht mehr auf seinen Namen läuft ab Übergabe. Auch spart man sich die Unsicherheit, ob der Käufer das Fahrzeug tatsächlich ummeldet – es ist ja bereits außer Betrieb gesetzt.
Worauf achten?
Beispiel: Frau Schneider verkauft ihre alte 125er, die sie seit Monaten nicht mehr fährt. Der Interessent wohnt 300 km entfernt und möchte das Motorrad auf Basis von Fotos und Telefonaten kaufen, ohne Probefahrt. Frau Schneider meldet das Motorrad vor Übergabe online ab und demontiert die Kennzeichen. Der Käufer bringt bei der Abholung ein Kurzzeitkennzeichen mit, um die Maschine heimzufahren. Beide unterzeichnen einen Kaufvertrag, in dem der abgemeldete Zustand vermerkt ist. Frau Schneider übergibt die Fahrzeugpapiere und erhält im Gegenzug den Kaufpreis in bar – damit ist der Verkauf für sie sicher abgeschlossen, ohne dass das Fahrzeug noch auf ihren Namen läuft.
Wird das Motorrad an einen Händler (z. B. eine Motorradwerkstatt oder einen Gebrauchtmotorrad-Ankäufer) verkauft, geht der Verkauf oft besonders unkompliziert vonstatten. Viele Händler sind es gewohnt, Fahrzeuge von Privat anzukaufen, und bieten dabei einen Service rund um Abmeldung und Formalitäten. In der Regel können Sie das Motorrad angemeldet hinbringen oder abholen lassen – der Händler übernimmt dann die Abmeldung und Umschreibung.
Ein Händler hat meistens eigene Händlerkennzeichen (rote Nummernschilder) oder stellt das Bike erst mal in den Showroom, sodass Ihr altes Kennzeichen schnell entfernt wird. Oftmals wird im Kaufvertrag festgehalten, dass der Händler das Fahrzeug innerhalb kurzer Frist abmeldet oder ummeldet. Viele seriöse Händler bestätigen schriftlich, die Abmeldung kostenlos zu erledigen. Dennoch sollten Sie als Verkäufer nicht einfach blind vertrauen, sondern sich absichern:
Beispiel: Ein Motorradfreund verkauft seine Yamaha an einen örtlichen Motorradhändler. Er fährt mit dem noch angemeldeten Bike zum Händler, lässt dort den Zustand begutachten und einigt sich auf einen Preis. Im Kaufvertrag hält man fest, dass der Händler das Fahrzeug innerhalb von 5 Werktagen abmeldet und der Verkäufer eine Abmeldebestätigung erhält. Der Händler bezahlt den vereinbarten Betrag sofort in bar und übernimmt die Maschine. Der Verkäufer meldet danach online der Zulassungsstelle den Verkauf. Zwei Tage später bekommt er vom Händler per E-Mail die Bestätigung der Abmeldung zugeschickt – alles lief reibungslos. Der Vorteil hier: Der Verkäufer musste sich weder um die Abmeldung kümmern noch um einen Transport des abgemeldeten Fahrzeugs.
Neben dem klassischen Händler gibt es inzwischen spezialisierte Online-Plattformen für den Motorradverkauf. Diese Dienste kombinieren die Vorteile eines schnellen Händlerverkaufs mit dem Komfort eines Online-Services. Sie ermöglichen es, das Motorrad angemeldet zu verkaufen, ohne den üblichen Aufwand und ohne Risiko durch einen säumigen Käufer.
Wie funktioniert das? Bei Motowert.de etwa wird das Motorrad kostenlos beim Verkäufer abgeholt und kostenlos abgemeldet – sämtliche Behördengänge übernimmt Motowert. Dieser Service ist für Sie komplett kostenlos.
Für den Verkäufer bedeutet das minimalen Aufwand. Er muss kein Inserat schalten (falls es ein Direkt-Verkauf ist), sich nicht mit ungewissen Interessenten treffen und keine Behörde aufsuchen. Gleichzeitig trägt Motowert dafür Sorge, dass rechtlich alles sauber abläuft. So erhält der Verkäufer nach der Übergabe garantiert eine Abmeldebestätigung, und es besteht keine Gefahr, dass sein Motorrad Wochen später noch auf ihn zugelassen herumfährt.
Außerdem stellen seriöse Plattformen Vertragsvorlagen und Tools bereit. So bietet Motowert.de einen speziellen Motorrad-Kaufvertrag als Download an, der alle wichtigen Punkte wie Fahrzeugzustand, Kilometerstand und bekannte Mängel detailliert erfasst, um rechtliche Klarheit zu schaffen. Damit sind Käufer und Verkäufer umfassend abgesichert.
Beim Verkauf eines noch zugelassenen Motorrads ist Rechtssicherheit das A und O. Grundsätzlich kann ein Fahrzeug in Deutschland zwar angemeldet verkauft werden, doch der bisherige Halter (Verkäufer) steht in der Pflicht, gewisse Schritte zu unternehmen, um sich abzusichern. Hier sind die wichtigsten Punkte zum rechtlichen Rahmen:
Wenn Sie Ihr angemeldetes Motorrad verkaufen, müssen Sie unverzüglich die Zulassungsstelle und Ihre Kfz-Versicherung über den Eigentümerwechsel informieren.
Das geht formlos: Viele Zulassungsbehörden akzeptieren eine Verkaufsanzeige per E-Mail oder Post, der man eine Kopie des Kaufvertrags beifügt. Auch Ihre Versicherung sollten Sie direkt informieren – idealerweise noch am Tag des Verkaufs. Dadurch wissen sowohl Behörde als auch Versicherer, dass Sie ab dem Verkaufsdatum nicht mehr Besitzer des Fahrzeugs sind. Das ist wichtig, damit künftige Gebühren, Steuern oder Schäden nicht Ihnen angelastet werden.
Gesetzlich ist der neue Fahrzeughalter verpflichtet, sein erworbenes Motorrad zeitnah umzumelden oder abzumelden. In der Praxis wird dies oft im Kaufvertrag geregelt. Üblich ist eine Frist von etwa 3 bis 7 Tagen, innerhalb derer der Käufer das Motorrad auf seinen Namen zulassen muss. Diese Frist ist nicht fest vorgeschrieben, sollte aber vertraglich fixiert werden. Viele Kaufverträge (z. B. ADAC-Mustervertrag) enthalten eine Klausel dazu. Letztlich sollten beide Seiten ein Interesse an einer schnellen Ummeldung haben. Der Verkäufer möchte aus der Haftung heraus, und der Käufer benötigt eine Versicherung auf seinen Namen. Oft übernimmt der Käufer also freiwillig zeitnah die Umschreibung.
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Dennoch: Bleibt der Käufer untätig, kann der bisherige Halter (Verkäufer) aktiv werden. Informiert er die Behörde über den Verkauf, kann die Zulassungsstelle notfalls ein Aufbietungsverfahren einleiten und das Fahrzeug nach einer Frist zwangsweise stilllegen. Außerdem kann der Verkäufer über seine Versicherung eine Zwangsentstempelung veranlassen, wenn die vertragliche Frist verstrichen ist. In der Regel wird der Käufer dann vom Amt angeschrieben und gewarnt – reagiert er nicht, erlischt die Zulassung zwangsweise.
Wichtig: Diese Wege dauern etwas und verursachen Aufwand. Deshalb ist es besser, es gar nicht so weit kommen zu lassen, indem man von Anfang an klare Fristen setzt und den Verkauf der Behörde meldet.
Verkaufen Sie ein Fahrzeug angemeldet, tragen Sie bis zur Abmeldung durch den Käufer gewisse Risiken. So werden Sie faktisch abhängig davon, dass der Käufer seinen Pflichten nachkommt. Kommt es nach dem Verkauf und vor der Umschreibung zu einem Unfall mit dem Motorrad, könnte zunächst Ihre Versicherung belastet werden.
Zwar geht der bestehende Versicherungsvertrag mit Verkauf rechtlich auf den Käufer über, doch wenn dieser den Unfall verursacht, kann es kompliziert werden. Hat Ihre Versicherung noch keine Kenntnis vom Verkauf, könnte sie Sie als Vertragspartner zurückstufen, was höhere Beiträge bedeuten würde. Mit einer Verkaufsmitteilung können Sie das verhindern, und mit Vorlage des Kaufvertrags lässt sich im Ernstfall immer beweisen, wer zum Unfallzeitpunkt Besitzer war – dennoch entsteht unnötiger Ärger und Bürokratie.
Ebenso verhält es sich mit Verkehrsverstößen: Bußgelder und Knöllchen nach dem Verkauf (etwa für Falschparken oder Blitzerfotos) würden an Sie als eingetragener Halter geschickt werden. Sie müssten dann nachweisen, dass das Fahrzeug schon verkauft war, und dem Amt die Kontaktdaten des Käufers mitteilen. Ist der Käufer nicht auffindbar, besteht sogar das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Außerdem zahlen Sie ab Verkauf weiterhin die Kfz-Steuer und Versicherung, bis die Abmeldung erfolgt – auch das ist ärgerlich, wenn der Käufer trödelt.
Kurzum: Solange das Motorrad noch auf Sie zugelassen ist, haften Sie in gewisser Weise mit. Deshalb betonen wir immer, dass es eigentlich sicherer ist, das Fahrzeug vor der Übergabe abzumelden. Wenn dies – aus den genannten Gründen – nicht geschieht, sollten Sie zumindest alle Vorkehrungen treffen, um das Risiko zu minimieren.
Unabhängig davon, ob Sie den Verkauf angemeldet oder abgemeldet durchführen möchten, ist es hilfreich zu wissen, wie die Abmeldung eines Motorrads funktioniert. Hier die gängigen Methoden und Schritte:
Der klassische Weg führt zur örtlichen Kfz-Zulassungsstelle. Sie benötigen dafür folgende Unterlagen:
Vor Ort zieht der Sachbearbeiter die Siegelplakette auf dem Kennzeichen ab bzw. stempelt sie ungültig (Entstempelung). Damit wird das Nummernschild frei für eine zukünftige Wiederverwendung und das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt im System registriert. Die Behörde informiert automatisch das Hauptzollamt (für die Kfz-Steuer) und Ihre Versicherung über die Abmeldung – Sie müssen sich darum nicht extra kümmern.
Die Kosten für eine Abmeldung sind gering: Je nach Region etwa 5–10 Euro, in der Regel um die 16 Euro. (Viele Zulassungsstellen nehmen genau 7,80 Euro für die Außerbetriebsetzung, hinzu kommen oft kleinere Beträge, sodass ca. 15–20 € üblich sind.)
Die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I erhalten Sie zurück, sie trägt dann den Vermerk der Stilllegung.
Tipp: Wenn Sie persönlich abmelden, können Sie auf Wunsch das Kennzeichen zur Wiederzulassung reservieren lassen (falls Sie es vielleicht für ein neues Motorrad behalten möchten). Das kostet um die 2–3 Euro extra und hält das Nummernschild für eine gewisse Zeit (meist 12 Monate) für Sie frei.
Seit einigen Jahren ist es in Deutschland möglich, Fahrzeuge auch online abzumelden – vorausgesetzt, sie wurden nach 2015 zugelassen und verfügen über die neuen Dokumente mit Sicherheitscodes.
Für die Online-Abmeldung benötigen Sie:
Konkret läuft es so ab: Sie besuchen das Online-Portal Ihrer Zulassungsbehörde oder die zentrale Website des Bundesverkehrsministeriums für i-Kfz. Dort identifizieren Sie sich und geben die Fahrzeugdaten ein. Anschließend müssen Sie an Ihren Kennzeichen die Siegelplaketten abkratzen bzw. freilegen, wodurch Sicherheitscodes sichtbar werden.
Diese Codes geben Sie im Portal ein, ebenso den Code aus Ihrem Fahrzeugschein Teil I. Damit wird bestätigt, dass Sie im Besitz der physischen Schilder und Papiere sind – ein Schutz vor Missbrauch.
Ist alles korrekt, wird das Fahrzeug online außer Betrieb gesetzt. Sie erhalten eine digitale Abmeldebestätigung (oft zum Download als PDF) und in vielen Fällen zusätzlich per Post eine schriftliche Bestätigung.
Die Kosten sind bei Online-Abmeldung etwas günstiger: meist rund 12 Euro statt 15–16 Euro. Beachten Sie, dass nicht jede Kommune schon voll am i-Kfz-Verfahren teilnimmt; die meisten aber schon. Zudem funktioniert die Online-Abmeldung nur, wenn Ihre Unterlagen die nötigen Sicherheitscodes enthalten. Bei sehr alten Fahrzeugen, die nie neue Papiere bekommen haben, oder falls die Kennzeichen-Plaketten beschädigt sind, bleibt nur der Weg zur Behörde.
Falls Sie selbst nicht zur Zulassungsstelle gehen können, dürfen Sie auch eine bevollmächtigte Person schicken. Diese braucht von Ihnen eine schriftliche Vollmacht und natürlich die genannten Unterlagen.
Einige Zulassungsdienste oder Prüforganisationen (TÜV, Dekra) bieten gegen Gebühr ebenfalls an, Abmeldungen zu erledigen. In der Praxis kommt es auch vor, dass Händler oder Ankaufsplattformen die Abmeldung für Sie übernehmen, wie oben beschrieben. In dem Fall geben Sie dem Käufer oder Dienstleister die Kennzeichen und Papiere mit. Er kümmert sich dann um die Außerbetriebsetzung und meldet Ihnen zurück, sobald es erledigt ist.
Ein Indiz dafür, dass die Abmeldung vollzogen wurde, ist die Entwertung der Plakette: Wenn Sie Ihre Kennzeichen zurückerhalten, sollten die Zulassungsstempel entfernt oder durchgekratzt sein.
Manche Verkäufer wählen bei Übergabe an eine Privatperson einen vorsichtigen Mittelweg. Sie lassen das Kennzeichen zwar dran, um die Überführungsfahrt zu ermöglichen, aber entwerten die Plakette vor Ort (z. B. durch Überkleben oder Zerkratzen der Stempel). Dadurch ist das Fahrzeug formal nicht mehr gültig zugelassen.
Diese Methode ist allerdings heikel – sie sollte nur in Absprache mit dem Käufer erfolgen, da ein Fahren mit entwertetem Kennzeichen illegal ist. Sie ergibt höchstens Sinn, wenn der Käufer das Fahrzeug mit einem Anhänger mitnimmt und man nur sicherstellen will, dass die Kennzeichen nicht mehr missbraucht werden. Im Regelfall reicht es, auf die vertragliche Frist und die Meldung an die Behörde zu vertrauen, oder noch besser: die Abmeldung gleich selbst durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
Hinweis: Sobald das Fahrzeug abgemeldet ist, dürfen Restfahrten am Tag der Abmeldung mit den entstempelten Kennzeichen noch durchgeführt werden – zum Beispiel die direkte Heimfahrt von der Zulassungsstelle. Voraussetzung ist, dass das Motorrad zum Zeitpunkt der Abmeldung versichert war (Ihre Versicherung deckt also diesen Tag noch ab). Diese Regel gilt, damit niemand nach der Stilllegung buchstäblich auf der Straße stehen bleibt. Planen Sie also die Abmeldung so, dass Sie anschließend das Motorrad nicht mehr im öffentlichen Verkehr bewegen müssen, außer für die genannten Ausnahmefahrten.
Ein Motorrad angemeldet zu verkaufen kann sowohl für Verkäufer als auch Käufer sehr praktisch sein – es erspart Schritte und ermöglicht Probefahrten sowie eine sofortige Mitnahme des Fahrzeugs. Allerdings gehen damit gewisse Risiken und Pflichten einher. Als Verkäufer sollte man nie vergessen, dass man bis zur Abmeldung in der Verantwortung bleibt.
Kernpunkte, die es zu beachten gilt:
Wer diese Vorsichtsmaßnahmen beherzigt, kann sein Bike durchaus angemeldet an eine Privatperson verkaufen, ohne schlaflose Nächte haben zu müssen. Trotzdem bleibt ein Restrisiko. Wenn Sie dieses umgehen möchten, ziehen Sie in Erwägung, das Motorrad vorab selbst abzumelden oder den Verkauf über einen seriösen Händler oder eine Plattform wie Motowert.de abzuwickeln. Professionelle Käufer übernehmen die Abmeldung oft kostenlos und sofort, was Ihnen Ärger erspart. Dienste wie Motowert.de bieten darüber hinaus den Vorteil, dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen – von der Wertermittlung über die Vertragsabwicklung bis zur Abholung ist alles inkludiert, und Sie erhalten Ihr Geld schnell und sicher.
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