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Motorrad-Probefahrt beim Privatverkauf

Präsentiert von:

Redaktion Motowert

Autor: Andreas Malkow

  • Ratgeber
Inhaltsverzeichnis

Eine Probefahrt ist beim Verkauf eines gebrauchten Motorrads oft der entscheidende Schritt: Der Kaufinteressent möchte sicherstellen, dass Maschine und Fahrgefühl überzeugen, während der Verkäufer sein Bike bestmöglich präsentieren will. Damit bei der Motorrad-Probefahrt alles reibungslos und sicher verläuft, sollten private Verkäufer und Käufer jedoch einige wichtige Punkte beachten. Im Folgenden finden Sie umfassende Informationen zur Organisation, rechtlichen Grundlagen, Haftungsfragen und praktischen Tipps – fundiert recherchiert nach aktuellem deutschem Recht und mit Empfehlungen von Experten.

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Planung und Organisation einer Probefahrt

Termin und Vorbereitung: Vereinbaren Sie einen festen Termin für die Probefahrt und sprechen Sie im Vorfeld Dauer und Route ab. Planen Sie genügend Zeit ein – mindestens 30 bis 60 Minuten Fahrzeit gelten als sinnvoll, damit der Interessent die Maschine auf Herz und Nieren testen kann. Eine gemischte Route aus Stadtverkehr, Landstraße und ggf. Autobahn ermöglicht einen umfassenden Eindruck. Idealerweise findet die Probefahrt bei Tageslicht und guten Wetterbedingungen statt, um optimale Sicht und Sicherheit zu gewährleisten.

Motorrad vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass Ihr Motorrad in technisch einwandfreiem und gepflegtem Zustand ist. Reinigen Sie die Maschine vor dem Termin – ein sauberes, gut gewartetes Bike hinterlässt einen vertrauenswürdigen Eindruck. Überprüfen Sie wichtige Funktionen: Beleuchtung, Bremsen, Kupplung, Reifendruck, Ölstand und alle Kontrollleuchten sollten einwandfrei sein.

TÜV / Hauptuntersuchung: Kontrollieren Sie, dass die HU-Plakette noch gültig ist – ohne gültige Hauptuntersuchung darf keine Probefahrt auf öffentlichen Straßen stattfinden. Seit einer Gesetzesänderung 2015 werden Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen) nur noch vergeben, wenn das Fahrzeug eine gültige HU hat; ältere Maschinen ohne TÜV dürfen deshalb nicht im Straßenverkehr probegefahren werden.

Treffpunkt und Sicherheit: Wählen Sie einen sicheren, öffentlichen Treffpunkt für Besichtigung und Probefahrt. Es empfiehlt sich, einen Ort zu wählen, an dem auch andere Personen (Zeugen) anwesend sind. Vermeiden Sie nach Möglichkeit, fremde Interessenten direkt an Ihrer Wohnadresse zu empfangen – dies dient dem Datenschutz und Ihrer Sicherheit.

Identität und Berechtigung prüfen: Bevor Sie jemandem Ihr Motorrad überlassen, überprüfen Sie die Identität und Fahrerlaubnis des Interessenten. Lassen Sie sich den Führerschein (Klasse A / A2) zeigen und vergleichen Sie das Foto und die Daten mit dem Personalausweis. Notieren Sie Name, Anschrift und Personalausweisnummer, um im Falle späterer Ordnungswidrigkeiten (z. B. Blitzerfotos) den Fahrer benennen zu können. (Tipp: Das Abfotografieren von Ausweis oder Führerschein ist datenschutzrechtlich kritisch – notieren reicht.) Achten Sie darauf, nur Personen mit gültiger Fahrerlaubnis fahren zu lassen – andernfalls machen Sie sich selbst strafbar wegen fahrlässigen Zulassens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis und riskieren den Versicherungsschutz.

Pfand oder Kaution: Bitten Sie den Interessenten, für die Dauer der Probefahrt ein Pfand zu hinterlegen. Üblich ist z. B. die Hinterlegung des Personalausweises oder – noch besser – eines Geldbetrags in Höhe des Fahrzeugwerts. Eine Kaution in Höhe des Motorradwerts schreckt potenzielle Diebe ab und zeigt, dass der Interessent ernsthaft an einem Kauf interessiert ist. Hinweis: Den Personalausweis dürfen Verkäufer rechtlich nicht dauerhaft einbehalten; aber als Pfand während der Fahrt oder zum Datenabgleich ist es zulässig. Alternativ kann der Interessent auch den vereinbarten Kaufpreis in bar als Sicherheit hinterlegen. Zögern Sie nicht, diese Sicherheiten einzufordern – viele Käufer kennen diese Praxis bereits durch Empfehlungen von Automobilclubs.

Begleitung oder Vorausfahren: Überlegen Sie, ob Sie die Probefahrt begleiten. Bei Motorrädern ist das nur möglich, wenn Sie selbst ein zweites Motorrad zur Verfügung haben. Alternativ können Sie mit dem eigenen Auto hinterherfahren oder einen festen Streckenabschnitt vorgeben und am Ziel auf den Fahrer warten. Manche Verkäufer fahren auch ein Stück voraus, damit der Interessent folgen kann. In jedem Fall sollten Sie vorab Route, Dauer und Rückkehrzeitpunkt klar vereinbaren. Legen Sie ggf. eine maximale Kilometerzahl fest (z. B. „maximal 20 km“), um ungewollt lange Alleingänge zu verhindern. Eine Stunde Fahrzeit entspricht je nach Strecke ungefähr 50 km – alles Verhandlungssache, da es keine gesetzliche Begrenzung gibt. Wichtig ist, dass beide Seiten mit dem Umfang der Fahrt einverstanden sind.

Rechtliche Grundlagen: Was ist erlaubt, was nicht?

Bei der Organisation einer Probefahrt gelten die allgemeinen Verkehrsregeln und Zulassungsvorschriften. Grundvoraussetzung für eine Probefahrt auf öffentlichen Straßen ist, dass das Motorrad zugelassen und versichert ist. Einige wichtige rechtliche Punkte im Überblick:

Zulassung und Kennzeichen: Das Motorrad muss ein gültiges Kennzeichen mit aktueller Zulassung besitzen. Fahren ohne Kennzeichen auf öffentlicher Straße ist verboten. Wenn Ihr Motorrad abgemeldet ist (z. B. weil Sie es vor dem Verkauf bereits stillgelegt haben), dürfen Sie es nicht einfach zur Probe herumfahren – weder Sie selbst noch ein Interessent. In diesem Fall gibt es zwei Optionen: Wiederanmeldung bei der Zulassungsstelle oder Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens. Ein Kurzzeitkennzeichen (auch 5-Tages-Kennzeichen genannt) berechtigt für Probefahrten oder Überführungsfahrten und ist maximal fünf Tage gültig. Es zeigt vorne eine Nummer beginnend mit 03/04 und an der rechten Seite das Ablaufdatum in Tag/Monat/Jahr. Seit 2015 wird ein Kurzzeitkennzeichen aber nur zugeteilt, wenn das Fahrzeug eine gültige HU hat und fahrbereit eingetragen ist. – Fazit: Ohne Zulassung keine Probefahrt! Wer trotzdem mit abgelaufenem oder ohne Kennzeichen fährt, riskiert ein Verfahren wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz sowie Steuervergehen.

Kurzzeitkennzeichen und Tageszulassung: Wenn das Bike nicht regulär angemeldet ist, beschaffen Sie sich rechtzeitig ein Kurzzeitkennzeichen für den Probefahrt-Zeitraum. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle – benötigt werden u. a. ein gültiger HU-Nachweis, ein eVB-Code einer Versicherung und Ihr Ausweis. Viele Versicherer bieten Kurzzeit-Versicherungen online an; die Kosten sind überschaubar (Behördengebühr plus Versicherung, insgesamt oft unter 100 €). Eine „Tageszulassung“ im wörtlichen Sinne – also das Fahrzeug nur für einen Tag regulär zulassen – ist im Privatverkauf unüblich, da Kurzzeitkennzeichen den Zweck günstiger erfüllen. Händlerkennzeichen (rote Nummern) stehen Privatleuten nicht zur Verfügung. Nur autorisierte Händler dürfen rote Kennzeichen nutzen, um nicht zugelassene Fahrzeuge zu bewegen.

Fahrer und Mitfahrer: Grundsätzlich darf nur der vereinbarte Probefahrer selbst das Motorrad führen. Der Besitzer übergibt dem Interessenten das Fahrzeug zur alleinigen Probefahrt. Sollte der Käufer z. B. einen Freund mitgebracht haben, der ebenfalls fahren will, ist das vorab zu klären und zu untersagen, sofern nicht gewünscht. Jeder zusätzliche Fahrer müsste separat die Fahrerlaubnis vorweisen und im Vertrag aufgeführt werden. Ohne Erlaubnis haftet der ursprüngliche Probefahrer für Schäden des zweiten Fahrers mit. Mitfahrende auf dem Soziussitz sind nicht explizit verboten, aber bei einer Testfahrt unüblich – als Verkäufer können Sie dies zur Sicherheit untersagen. Zudem sollte die Maschine für einen Beifahrer ausgerüstet sein und der Mitfahrer muss selbstverständlich ebenfalls einen Helm tragen.

Versicherungsschutz während der Probefahrt: Eine Probefahrt muss der eigenen Versicherung nicht vorher gemeldet werden, solange der Fahrerlaubnis-Inhaber mit Ihrer Erlaubnis fährt. In der Regel sind auch fremde Fahrer durch die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugs abgedeckt. Allerdings können manche Policen Einschränkungen haben, z. B. nur Fahrer über 25 Jahre oder nur eingetragene Fahrer. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen: Gibt es eine Fahrerklausel, eine Altersgrenze oder einen Selbstbeteiligungs-Ausschluss für Probefahrten? Einige Versicherer gewähren keine Ausnahmen, was im Schadensfall Probleme bereiten könnte. Tipp: Klären Sie vorab mit Ihrem Versicherer oder anhand der Police, ob der Interessent als Fahrer mitversichert ist. Im Zweifel lässt sich oft gegen Aufpreis eine erweiterte Fahrerkreis-Versicherung kurzfristig einschließen.

Verkehrssicherheit des Fahrzeugs: Als Verkäufer sollten Sie nur ein verkehrssicheres Motorrad zur Probefahrt zulassen. Der Interessent hat das Recht, vor Fahrtantritt die Zulassungspapiere und HU-Plakette zu sehen. Funktionieren sicherheitsrelevante Teile (Licht, Bremsen, Reifen) nicht, kann eine Probefahrt verweigert werden. Wird ein Kaufinteressent dennoch mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug erwischt, trägt er das Bußgeld und ggf. Punkte – nicht der Halter. Dennoch: Sorgen Sie als Verkäufer dafür, dass solche Situationen gar nicht erst entstehen, indem Ihr Motorrad technisch einwandfrei ist.

Zusammengefasst: Probefahrten sind rechtlich unproblematisch, wenn (a) das Fahrzeug angemeldet und versichert ist, (b) der Fahrer einen gültigen Führerschein hat und (c) beide sich an die vereinbarten Bedingungen halten. Halten Sie sich strikt an diese Grundlagen, um kein unnötiges Risiko einzugehen.

Haftungsfragen bei der Probefahrt – wer haftet im Schadenfall?

Ein zentraler Punkt bei jeder Probefahrt sind die Haftungsfragen: Wer kommt für Schäden auf, die während der Probefahrt entstehen – sei es am Motorrad selbst oder an Dritten? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab (Versicherung, Verschulden, Vereinbarungen). Wichtig zu wissen:

Haftpflichtschäden (Drittschäden)

Wenn der Probefahrer einen Unfall verursacht, bei dem Dritte (andere Verkehrsteilnehmer oder Sachen anderer) geschädigt werden, übernimmt zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters diesen Schaden. Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland obligatorisch und deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter bis zur Deckungssumme ab. Voraussetzung ist, dass das Motorrad zum Zeitpunkt der Fahrt ordnungsgemäß versichert (zugelassen) oder mit Kurzzeitkennzeichen versehen ist. Die Versicherung zahlt, auch wenn ein anderer als der Halter fährt, solange dieser mit Erlaubnis fährt und der Zweck eine Probefahrt ist. Allerdings kann der Versicherer den Halter in Regress nehmen, falls grobe Verstöße vorlagen (z. B. Fahrer ohne Führerschein zugelassen). Bei normalen Probefahrten mit Erlaubnis gelten fremde Fahrer als mitversichert.

Schäden am eigenen Motorrad

  • Ohne Kaskoversicherung: Hat der Halter nur Haftpflicht, sind eigene Schäden am Motorrad nicht versichert. Verkratzt oder beschädigt der Interessent also das Bike, zahlt keine Versicherung dafür. In diesem Fall haftet der Probefahrer persönlich in voller Höhe für von ihm verschuldete Schäden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Tatsächlich sieht die überwiegende Rechtsprechung vor, dass ein Probefahrer für von ihm leicht fahrlässig verursachte Schäden nicht automatisch haftet, außer es wurde vorher etwas schriftlich festgelegt. Daher ist es enorm wichtig, eine Vereinbarung zu treffen (siehe Probefahrt-Vertrag unten).
  • Teilkasko: Eine Teilkaskoversicherung deckt bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug, insbesondere Diebstahl und Elementarschäden. Sollte der Interessent das Motorrad während der Probefahrt entwenden (also nicht zurückbringen), wäre dies ein Fall von Unterschlagung bzw. Diebstahl, den Teilkasko in der Regel abdeckt. Allerdings leisten viele Versicherer bei Unterschlagung nur, wenn dies nicht explizit ausgeschlossen ist – hier lohnt ein Blick in die Bedingungen.
  • Vollkasko: Eine Vollkaskoversicherung deckt Unfallschäden am eigenen Motorrad (auch selbst verschuldete) sowie alles, was Teilkasko abdeckt. Ist das Bike vollkaskoversichert, übernimmt bei einer Probefahrt also die Vollkasko den eigenen Schaden am Fahrzeug. Allerdings bleiben Selbstbeteiligung und mögliche Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse als Kosten beim Halter hängen. Viele Versicherer weisen darauf hin, dass der Probefahrer solche Folgekosten tragen sollte. Beachten Sie: Bei grob fahrlässigem Verhalten (etwa extreme Geschwindigkeitsüberschreitung oder Rotlichtmissachtung) haftet der Probefahrer immer persönlich, selbst wenn Vollkasko besteht.

Vertragsvereinbarungen zur Haftung: Um Streit zu vermeiden, ist ein schriftlicher Probefahrt-Vertrag mit Haftungsübernahme unverzichtbar. Darin kann z. B. festgehalten werden, dass der Probefahrer für alle von ihm verschuldeten Schäden am Motorrad haftet, den Halter von Ansprüchen aus Verkehrsverstößen freistellt und im Kaskofall die Selbstbeteiligung sowie Kosten durch Rückstufung übernimmt. Ohne Vertrag kann die Durchsetzung von Schadenersatz schwierig sein; der Verkäufer müsste notfalls klagen.

Hinweise: Worauf sollten Verkäufer und Kaufinteressent achten?

Tipps für den Verkäufer (Besitzer)

  • Dokumente bereithalten: Stellen Sie dem Interessenten Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur Einsicht zur Verfügung. TÜV-Bericht und Serviceheft können zusätzlich hilfreich sein.
  • Fahrzeugzustand gemeinsam prüfen: Gehen Sie vor der Fahrt gemeinsam um das Motorrad und dokumentieren Sie bestehende Schäden oder Kratzer, etwa mit Fotos oder einem Probe-fahrtprotokoll. Gleiches gilt nach der Fahrt – bestätigen Sie sich schriftlich, dass keine neuen Schäden entstanden sind.
  • Begleitperson organisieren: Ziehen Sie, falls möglich, einen Bekannten oder Experten hinzu, der beim Termin anwesend ist.
  • Schutzkleidung und Helm sicherstellen: Ohne Helm darf niemand fahren. Weisen Sie zudem darauf hin, dass der Fahrer nüchtern sein muss.
  • Klare Absprachen: Kommunizieren Sie Regeln für die Probefahrt (Drehzahl, Kilometerlimit, Fahrstil).
  • Probefahrt ablehnen bei schlechtem Gefühl: Sie sind nicht verpflichtet, jedem eine Probefahrt zu gewähren. Nutzen Sie Sicherungsmaßnahmen, wenn Ihnen ein Interessent unseriös erscheint.

Tipps für den Kaufinteressenten (Probefahrer)

  • Führerschein und Ausweis mitbringen – rechnen Sie mit Pfand oder Kopie.
  • Eigene Schutzkleidung tragen.
  • Motorrad vorab im Stand prüfen (Beleuchtung, Bremsen, Kettenspiel).
  • Vorsichtig anfahren und sich an das fremde Bike herantasten.
  • Absprachen zu Route, Zeit und Fahrweise strikt einhalten.
  • Nach Rückkehr offene Kommunikation über Eindrücke und eventuelle Auffälligkeiten.

Indem sowohl Verkäufer als auch Käufer diese Hinweise beherzigen, lässt sich das Risiko minimieren und die Probefahrt wird für beide Seiten eine positive Erfahrung.

Rechte und Pflichten vor, während und nach der Probefahrt

PhaseVerkäuferInteressent
Vor der ProbefahrtFührerschein kontrollieren, Kaution/Pfand einbehalten. Verkehrssicheres, zugelassenes Fahrzeug bereitstellen. Bekannte Mängel offenlegen.Fahrzeug und Unterlagen einsehen. Gültige Fahrerlaubnis nachweisen. Bei Bedarf schriftliche Probefahrtvereinbarung verlangen.
Während der ProbefahrtGrenzen (Zeit, Strecke) überwachen. Erreichbar bleiben.StVO einhalten, Fahrzeug pfleglich behandeln. Allein fahren, keine Dritten lenken lassen.
Nach der ProbefahrtSchadenscheck gemeinsam durchführen. Kaution sofort zurückgeben, sofern schadlos.Pfand zurückfordern. Ehrliches Feedback zum Fahrzeug geben.

Transparenz und schriftliche Vereinbarungen im Vorfeld schützen beide Parteien und legen Rechte sowie Pflichten eindeutig fest.

Schriftlicher Probefahrt-Vertrag

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Ein Probefahrt-Vertrag ist ein Muss! Darin werden alle wichtigen Punkte schriftlich festgehalten – das schützt Verkäufer und Käufer gleichermaßen. Viele Automobilclubs und Anbieter stellen solche Mustervereinbarungen kostenlos bereit. Im Motorradbereich hat sich z. B. der Motowert Probefahrt-Vertrag bewährt, der online ausfüllbar ist und als PDF heruntergeladen werden kann. Dieses Muster enthält alle relevanten Angaben und kann bequem am PC ausgefüllt werden.

Typische Inhalte:

  • Personen- und Fahrzeugdaten (mit Kilometerstand vor Fahrt).
  • Zeitraum der Probefahrt (Datum, Uhrzeit Start / Rückkehr).
  • Hinterlegte Kaution (Betrag oder Gegenstand).
  • Versicherungsangaben (Haftpflicht, Teil-/Vollkasko und Selbstbeteiligung).
  • Haftungsvereinbarung (Fahrer haftet für selbstverschuldete Schäden, Selbstbeteiligung, Bußgelder).

Zwei Unterschriften (Verkäufer und Probefahrer) machen die Vereinbarung bindend; jeder erhält eine Kopie. Neben Motowert bieten etwa ADAC oder Allianz ebenfalls Muster-Probefahrtvereinbarungen an.

Probefahrt-Versicherung – zusätzlicher Schutz empfohlen

Neben der normalen Fahrzeugversicherung gibt es die Möglichkeit, für Probefahrten zusätzlichen Versicherungsschutz abzuschließen – sinnvoll, wenn Ihr Motorrad nicht vollkaskoversichert ist oder wenn eine kurze Zulassung nötig ist.

  • Kurzzeit-Versicherung mit Kennzeichen: Deckt Haftpflicht (und optional Teilkasko) für bis zu fünf Tage ab.
  • Probefahrt-Vollkasko auf Zeit: Einige Versicherer ermöglichen es, kurzfristig Vollkasko für einen Tag abzuschließen – ideal bei hochwertigen Motorrädern.
  • Diebstahlschutz gegen Unterschlagung: Achten Sie darauf, dass Ihre Teilkasko Unterschlagung durch Kaufinteressenten abdeckt; falls nicht, temporär einschließen.
  • Haftungsverzicht-Versicherung für Probefahrer: Seltener, aber für Kaufinteressenten interessant, um eigenes Risiko bei Schäden am fremden Fahrzeug abzudecken.

Fazit zur Probefahrt-Versicherung: Wenn Ihr Motorrad bereits vollkaskoversichert ist, brauchen Sie meist nichts Zusätzliches. Klären Sie aber unbedingt, wie das Fahrzeug versichert ist und wer im Schadenfall zahlt. Im Zweifel lohnt eine Zusatzpolice – sie kann vor finanziellem Ruin bewahren.

Spezialfragen zur Zulassung: Kennzeichen, Tageszulassung, unzugelassene Motorräder

Probefahrt mit abgelaufenem Kennzeichen? – Nein. Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen fahren; besorgen Sie ein Kurzzeitkennzeichen.

Ohne Kennzeichen mal „ums Eck“ fahren? – Ebenfalls nein. Fahrten ohne Kennzeichen sind auf öffentlichem Verkehrsgrund verboten. Erlaubt ist nur privates, abgesperrtes Gelände.

Tageszulassung sinnvoll? – Für Privatleute unpraktisch und teuer. Kurzzeitkennzeichen sind das Mittel der Wahl.

Motorrad nicht zugelassen – welche Optionen? – Wiederzulassen, Kurzzeitkennzeichen besorgen oder Probefahrt ausschließlich auf Privatgelände. Ohne eine der beiden ersten Varianten lehnen viele Käufer den Kauf ab.

Zusammengefasst: Ohne formale Zulassung keine legale Probefahrt im öffentlichen Straßenverkehr.

Dauer und Streckenlänge einer Probefahrt – was ist sinnvoll?

Es gibt keine gesetzliche Begrenzung. Üblich sind Probefahrten von rund 30 bis 60 Minuten und etwa 20 bis 50 Kilometern. Wichtig ist eine abwechslungsreiche Strecke: Stadt, Landstraße, ggf. Autobahn. Eine kurze Pause bei längeren Probefahrten ermöglicht es, Eindrücke zu reflektieren und das Motorrad im Stand zu prüfen. Entscheidend ist, dass Käufer ein authentisches Fahrgefühl erhalten, während der Verkäufer eine klare Absprache zu Zeit und Strecke trifft.

Unfall während der Probefahrt – was tun und wer haftet?

Unfallstelle sichern & First Aid: Warnweste an, Motorrad sichern, Warndreieck aufstellen, ggf. Rettungsdienst rufen. Bei Personenschaden oder Drittschaden immer die Polizei verständigen.

Halter informieren: Der Probefahrer muss den Verkäufer unverzüglich kontaktieren. Beide sollten ein Unfallprotokoll ausfüllen – Fotos, Skizzen, Euro-Unfallbericht.

Haftung:

  • Haftpflicht deckt Schäden Dritter.
  • Eigenschäden: ohne Kasko haftet der Probefahrer; Vollkasko zahlt abzüglich Selbstbeteiligung und Rückstufung; Teilkasko zahlt nur in speziellen Fällen (z. B. Wildunfall oder Diebstahl).
  • Personenschäden des Fahrers sind nicht durch die Fahrzeugversicherung gedeckt – hier greift allenfalls eine private Unfall- oder Krankenversicherung.

Nach dem Unfall: Schaden der Versicherung melden, Probefahrt-Vertrag als Nachweis bereithalten, Reparatur bzw. Gutachten veranlassen. Ein Unfall beendet nicht zwingend das Kaufinteresse, aber häufig wird der Verkauf ausgesetzt bis zur Klärung.

Häufige Fragen rund um die Probefahrt

  • Wie viele Kilometer sind üblich? – 20 bis 50 km bzw. 30 bis 60 Minuten.
  • Soll der Verkäufer mitfahren? – Bei Motorrädern meist nur per Begleitfahrzeug möglich; wenn logistisch machbar, sinnvoll.
  • Darf der Interessent zur Werkstatt fahren? – Ja, sofern vorab vereinbart; der Probefahrer muss selbst fahren.
  • Wer zahlt den Sprit? – Bei kurzen Fahrten üblicherweise der Verkäufer; bei längeren Strecken kann eine Beteiligung sinnvoll sein.
  • Sturz ohne Drittschaden – Polizei? – Keine Pflicht, aber ratsam zur Dokumentation, besonders bei Personenschäden.
  • Schaden durch unsachgemäße Beanspruchung? – Verkäufer kann Ersatz verlangen, wenn Fehlbedienung nachweisbar und vertraglich geregelt.

Fazit

Eine Motorrad-Probefahrt im privaten Verkauf erfordert etwas Vorbereitung und Absicherung, ist aber weder Hexenwerk noch unvertretbares Risiko. Mit den richtigen Maßnahmen – Überprüfung von Führerschein, schriftlichem Probefahrt-Vertrag, Pfand/Kaution und ggf. zusätzlicher Versicherung – kann der Verkäufer sein Bike beruhigt in fremde Hände geben. Der Kaufinteressent wiederum erhält die faire Chance, das Motorrad im realen Einsatz zu erleben. Offene Kommunikation, klare Absprachen und Zusammenarbeit im Ernstfall sorgen dafür, dass die Probefahrt zum Startschuss für einen erfolgreichen Motorradverkauf wird.

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